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AHV-Reform



Erstmals seit fast 30 Jahren hat eine AHV-Reform die Mehrheit bei einer Volksabstimmung erhalten. Aber wieso war diese notwendig? Die bevölkerungsstarken Generationen kommen ins Rentenalter und die Menschen werden immer älter und beziehen länger AHV, doch diese Mehrkosten können mit der aktuellen AHV nicht gedeckt werden. Deshalb musste eine Lösung her, welche die AHV für die nächsten Jahren sichert und mehr Einnahmen generiert. Die Lösung dafür wurde vom Schweizer Stimmvolk diesen Herbst angenommen und beruht darauf, dass das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahren erhöht und die Mehrwertsteuer um 0.4% angehoben wird. Durch diese Anpassung wird die AHV stabilisiert und die Finanzierung ist für die nächsten 10 Jahre gesichert.


Was bedeutet dies für das Referenzalter (vormals Rentenalter) der Frauen?

Wenn die Reform, wie geplant, im Jahr 2024 in Kraft tritt, wird das Referenzalter der Frauen pro Jahrgang um jeweils 3 Monate erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter bei den Jahrgängen 1961 um 3 Monate, 1962 um 6 Monate und 1963 um 9 Monate erhöht wird. Ab 2028 und dem Jahrgang 1964 gilt dann das einheitliche Referenzalter von 65 Jahren. Damit die Übergangsgeneration nicht in Bedrängnis kommt, profitieren die Jahrgänge 1961 bis und mit 1969 von Ausgleichsmassnahmen bei ordnungsgemässer Pensionierung zum neuen Referenzalter hin. Dazu kommt, dass die Frauen und Männer die Rente nun zwischen 63 und 70 Jahren beziehen können, was zu einer grösseren Flexibilität führt. Auch die Kürzungen und Zuschläge beim flexiblen Rentenbezug werden den Lebenserwartungen angepasst, dies tritt jedoch frühestens 2027 in Kraft.

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