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Sind Ihre Mitarbeiterdaten sicher? Das Datenschutzgesetz und seine Auswirkungen.



Gemäss dem Beschluss des Bundesrats vom 31. August 2022 werden das komplett revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) sowie der neuen Datenschutzverordnung (DSV), vom 1. September 2023 an gültig sein. Die Neuauflage des DSG strebt künftig einen besseren Schutz persönlicher Daten an und passt den technologischen Entwicklungen entsprechend den Datensicherheitsschutz an. Die Selbstbestimmung von Informationen wird gestärkt und eine höhere Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten angestrebt.


Innerhalb des Arbeitsrechts hat der Datenschutz eine besondere Bedeutung. Der Arbeitgeber darf nur Daten über den Arbeitnehmer bearbeiten, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind oder zur Vertragserfüllung notwendig sind (Art. 328b OR). Persönliche Informationen wie Ausbildung und Berufserfahrung dürfen nur verwendet werden, wenn sie in einem engen Zusammenhang zum jeweiligen Beschäftigungsverhältnis stehen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.


Bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten müssen nicht nur arbeitsrechtliche Grundsätze beachtet, sondern auch die Vorschriften des DSG berücksichtigt werden. Abweichungen davon können ausnahmsweise unter speziellen Rechtfertigungsgründen erlaubt sein. Es ist verboten, Daten illegal zu beschaffen und deren Zweck muss transparent sein sowie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen - so viele wie nötig aber so wenige wie möglich sollten bearbeitet werden. Nur relevante Daten dürfen gespeichert und diese ausschliesslich entsprechend ihrem angegebenen Zweck genutzt werden. Sämtliche irrelevanten Angaben müssen entfernt werden. Der Arbeitgeber sollte daher regelmässig prüfen, ob erfasste Informationen noch aktuell sind oder sie gegebenenfalls aktualisiert oder entfernt werden müssen.


Für den Datenschutz am Arbeitsplatz sind in erster Linie die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist jedoch auch für Angestellte wichtig, sicherzustellen, dass ihre Personendaten gemäss den Vorschriften bearbeitet und fristgerecht gelöscht werden. Die Datenbearbeitung muss angemessen und zweckmässig sein. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern trägt zur Qualität der Arbeitsleistung bei. Daher müssen Arbeitgeber stets transparent darüber informieren, welche Daten sie bearbeiten sowie welche Rechte ihren Angestellten zustehen - so wird jeder bestens geschützt!


Gerne bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, um den Umgang mit vertraulichen Daten von Mitarbeitern und Bewerbern datenschutzkonform zu gestalten. Unsere Dienstleistung gewährleistet ein hohes Mass an Sicherheit und Diskretion bei der Verarbeitung sensibler Informationen.



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